Begabtenförderung

Die Begabtenförderung ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Wirtschaftskammern. Unterstützt werden Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die an einer fachspezifischen Fortbildung teilnehmen bzw. teilgenommen haben.

Bild Begabtenförderung

Voraussetzung für Lehrlinge, um einen Antrag stellen zu können:

  • gutes Berufsschulzeugnis mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0 oder
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb (Platz 1-3)

LehrabsolventInnen müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Meisterprüfung/Befähigungsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Unternehmerprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Abschlusszeugnis Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Abschlusszeugnis Fachakademie mit sehr gutem Erfolg
  • Abschlusszeugnis Berufsreifeprüfung mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0

Welche Kurse werden gefördert?

  • Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung
  • Kurse zur Erlangung unternehmerischer Qualifikationen in freien Gewerben
  • Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung
  • Werkmeisterschulen
  • WIFI-Fachakademien
  • Fachspezifische Weiterbildungskurse

Anträge können in der Wirtschaftskammer oder im Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) des jeweiligen Bundeslandes eingebracht werden (siehe Kontakt in den Bundesländern).

Die Einreichfrist endet am 15. Dezember 2010 (Datum des Poststempels).