Auslandsaufenthalte von AusbilderInnen

IFA fördert den Erfahrungsaustausch von AusbilderInnen im Ausland. Als AusbilderInnen gelten LehrlingsausbilderInnen in Betrieben, Personalverantwortliche, LehrerInnen in berufsbildenden Schulen sowie BerufsbildungsexpertInnen und SchulaufsichtsbeamtInnen.

Bild AusbilderInnen

Gefördert werden Personen mit Multiplikatorwirkung, die ihre Erfahrungen an Jugendliche oder Erwachsene, die sich in beruflicher Bildung befinden (Lehrlinge, SchülerInnen in BMHS etc.) oder in der beruflichen Bildung tätig sind, weitergeben können.

Welche Förderungen gibt es?

Im Rahmen des europäischen Programms für lebenslanges Lernen / Leonardo da Vinci erhalten AusbilderInnen einen länderabhängigen Zuschuss zu den Reise-, Versicherungs- und Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Erfahrungsaustausch im europäischen Ausland entstehen. Der Auslandsaufenthalt muss mindestens eine Woche dauern und in einem der am Programm teilnehmenden Länder absolviert werden.

AusbilderInnen, die

können bei IFA Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend beantragen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung eines Praktikums.

Interesse an einem Erfahrungsaustausch im Ausland?

Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:

Während des Auslandsaufenthalts besuchen Sie zB Betriebe, Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen sowie öffentliche und private Einrichtungen, die sich für die inhaltliche Gestaltung, Gesetzgebung, Anerkennung etc. im Bereich der beruflichen Bildung verantwortlich zeichnen. Ziel des Aufenthalts ist es, die eigenen Erfahrungen mit den Herangehensweisen in anderen Ländern auszutauschen. Häufig können auch nachhaltige Partnerschaften mit Unternehmen in anderen europäischen Ländern geschlossen werden.

Ansprechpartnerin
Mag.a Sabine Hofstätter
T: +43 (0)1 545 16 71-23
E: hofstaetter@ifa.or.at
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