Auslandspraktika für Lehrlinge

IFA organisiert mehrwöchige Auslandspraktika für Lehrlinge in europäischen Ländern. Die Praktika finden zu festgelegten Terminen statt und werden in Gruppen von 4 bis 10 Lehrlingen absolviert. In der ersten Woche ist eine Begleitperson von IFA gemeinsam mit den Lehrlingen im Ausland.

Bild Lehrlinge

Die Praktikumsplätze werden österreichweit ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen erfolgen zweimal jährlich für Praktika im Frühjahr und im Herbst. Darüber hinaus können auch individuell oder von Unternehmen organisierte Auslandspraktika gefördert werden.

Wer kann daran teilnehmen?

Lehrlinge ab 16 Jahren, die idealerweise schon das 2. Lehrjahr absolviert haben, können sich bei IFA bewerben und Fördermittel für ein Praktikum im Ausland beantragen. Eine Förderung über das Programm für lebenslanges Lernen / Leonardo da Vinci kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Im Anschluss an die Ausbildung kann nochmals ein Auslandspraktikum als FacharbeiterIn absolviert werden.

Welche Förderungen gibt es?

Im Rahmen des europäischen Programms für lebenslanges Lernen / Leonardo da Vinci erhalten PraktikantInnen einen Zuschuss zu den Reise-, Versicherungs- und Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Berufspraktikum im europäischen Ausland entstehen. Das Praktikum muss mindestens zwei Wochen dauern und in einem der am Programm teilnehmenden Länder absolviert werden.

Lehrlinge erhalten einen wöchentlichen Zuschuss, der länderabhängig ist und pauschal vergeben wird. Sprachkurse, die im Zusammenhang mit dem Praktikum absolviert werden, können ebenfalls gefördert werden. In den meisten Fällen deckt die Förderung nicht die Gesamtkosten des Praktikums. Bei einem drei- bis fünfwöchigen Aufenthalt ist mit einem Selbstbehalt zwischen EUR 100,-- und EUR 550,-- zu rechnen. IFA vermittelt keine bezahlten Praktikumsplätze.

Lehrlinge, die

können bei IFA Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend beantragen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller erwähnten Förderungen ist, dass ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland absolviert wird – IFA fördert keine reinen Sprachaufenthalte.

Interesse an einem Praktikum im Ausland?

Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:

Bevorzugt werden Lehrlinge im dritten oder letzten Lehrjahr und Lehrlinge mit guten fachlichen und sprachlichen Kenntnissen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung eines Praktikums.

Ansprechpartnerin
Mag.a Sabine Hofstätter
T: +43 (0)1 545 16 71-23
E: hofstaetter@ifa.or.at
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