Auslandspraktika für SchülerInnen

IFA organisiert und fördert Auslandspraktika für SchülerInnen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen.

Bild SchülerInnen

Wer kann daran teilnehmen?

SchülerInnen ab 16 Jahren, die eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule besuchen, können sich bei IFA bewerben und Fördermittel für ein Praktikum im Ausland beantragen. Eine Förderung über das Programm für lebenslanges Lernen / Leonardo da Vinci kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Im Anschluss an die Ausbildung kann nochmals ein Auslandspraktikum als FacharbeiterIn absolviert werden.

Welche Förderungen gibt es?

Im Rahmen des europäischen Programms für lebenslanges Lernen / Leonardo da Vinci erhalten SchülerInnen einen Zuschuss zu den Reise-, Versicherungs- und Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Berufspraktikum im europäischen Ausland entstehen. Das Praktikum muss mindestens zwei Wochen dauern und in einem der am Programm teilnehmenden Länder absolviert werden.

SchülerInnen erhalten einen wöchentlichen Zuschuss, der länderabhängig ist und pauschal vergeben wird. Sprachkurse, die im Zusammenhang mit dem Praktikum absolviert werden, können ebenfalls gefördert werden. In den meisten Fällen deckt die Förderung nicht die Gesamtkosten des Praktikums. Eine Bezahlung kann direkt zwischen PraktikantIn und Gastbetrieb vereinbart werden. IFA vermittelt keine bezahlten Praktikumsplätze.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderungen ist, dass ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland absolviert wird – IFA fördert keine reinen Sprachaufenthalte.

Interesse an einem Praktikum im Ausland?

Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:

  • Bewerbungs-/Motivationsschreiben (deutsch und englisch)
  • Lebenslauf (deutsch und englisch)
  • Kopie eines gültigen Lichtbildausweises
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • zusätzliche Zertifikate (Sprachkurse etc.)
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen

Bevorzugt werden SchülerInnen,

  • die bereits einen fixen Praktikumsplatz haben,
  • die einen Teil des im Rahmen ihrer Ausbildung verpflichtenden Praktikums im Ausland absolvieren,
  • die gute fachliche und sprachliche Kenntnisse vorweisen, sowie
  • jene, deren Reise- und Aufenthaltskosten den Verdienst während des Praktikums übersteigen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung eines Praktikums.